News rund um die Energiewende im Kanton Bern
15. Juli 2023
Nach langer Zeit melden wir uns hier wieder mit News. Es war bei uns eben relativ viel los:
Die drohende Stromlücke hatte dazugeführt, dass ich mit ein paar Solarprojekten beschäftigt war – und kaum Zeit fand! Aber: jetzt mal halt! Wo stehen wir heute?
Die PV Vergütungen bei den Bernischen Kraftwerken sind ja fast explodiert! Dem Graustrommarkt sei Dank, haben die Solarbetreiber recht hohe Vergütungen erhalten.
Genau darum soll es uns hier gehen. Bitte genau lesen, was hier steht:
Auszug aus der BKW WebSite (Abrufdatum 15.7.2023):
Gemäss Art. 15 EnG ist der Netzbetreiber verpflichtet, die in seinem Netzgebiet produzierte fossile und erneuerbare Energie abzunehmen und zu vergüten. Die Vergütung richtet sich dabei gemäss Art. 15 Abs. 3a EnG nach den vermiedenen Kosten des Netzbetreibers für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität. Bei der BKW entspricht die Rückliefervergütung mindestens dem für die BKW relevanten zeitgleichen Marktwert von Graustrom.
Nun ja, der Marktwert von Graustrom (Strom aus nicht näher deklarierten Quellen, kann also auch Kohlenstrom und Atomstrom sein). Dieser Marktwert liegt im 2. Quartal 2023 durchschnittlich bei 7.73 Rp./kWh.
Anders gesagt: Die BKW kauft Strom für obigen Preis zu. Der Endkunde bezahlt einen stabilen Mischpreis. Die Nachforschungen dazu überlasse ich dem Leser.
Der Solarbetreiber von heute fragt sich, ob die quartalsweise schwankenden Vergütungen seine Gestehungskosten wirklich decken werden.
Sollen die Schweizer selber in Photovoltaik investieren, dann ist eine gewisse Sicherheit gefragt. Die muss unbedingt gegeben werden.
Und die Grossprojekte auf schönen Alpmatten? Zum Beispiel im Wallis Grengiols, Saflischtal. Warum rentiert eine solche Anlage dann? Da investiert eben nicht Otto Normalo, sondern Gesellschaften, welche den Strom direkt den Haushalten verkaufen können. Und wir wissen alle, welcher Preis auf unserer Stromrechnung steht.
Wenn wir also lieber schöne Alpmatten geniessen, wollen wir PV Anlagen auf unsere Hausdächer setzen und die Politiker sollen uns besser vertreten im Parlament. Es liegt an uns, die Richtigen zu wählen.
16. Januar 2022
Allen Lesern und Leserinnen wünschen wir ein sonniges neues Jahr!
Zum Auftakt ein Rückblick. Was sehen wir da? Die Statistik der BKW Solarstromvergütungen 2021. Da ist was los, in Europa, denken wir!
Schauen Sie bitte selber:
Quelleangabe: BKW.
Wir freuen uns darüber! Lesebeispiel: Im 2. Quartal (Q2) erhielten die Solarstromproduzenten 5.33 Rp./kWh für ihren Strom vergütet. Dies entspricht dem Graustrompreis (also vergleichbar mit dem Preis, den auch Kohlestrom kosten würde. Der gelbe Anteil, 4.5 Rp./kWh, das ist der Solarstromanteil. Wenn ein Energieunternehmen Solarstrom dem Endkunden verkaufen will, dann muss sie auch Solarstrom einkaufen. Zum Beispiel bei uns. Das tut die BKW und verkauft also diesen Strom den Bernern.
Man beachte: leider produziert man im 4. Quartal weniger Solarstrom als im Sommer. Im Winter ist der Strom knapper, darum kostet er auf dem Markt auch mehr. Somit erhalten auch die Solarstromproduzenten mehr. Danke BKW! Im Q4 ist der Solarstrom also von uns für 27.36 Rp./kWh verkauft worden.
Ist da gut? Nein, denn die BKW zahlte drauf, der Endkunde zahlte viel weniger.
Weil aber der Endkunde einen konstanten Preis bezahlt, können die grossen Energielieferanten mit diesen konstanten Einnahmen kalkulieren. (BKW, EWZ, etc…)
Die kleinen Lieferanten haben diesen Vorteil nicht. Die Vergütungen sind schwankend.
Wie das Beispiel vom 23. November (siehe unten) zeigt: Die BKW hat bereits reagiert. Sie bezahlt ab 2022 viermal weniger für den Solarstromanteil.
Hierzu schrieb „die Berner Zeitung BZ“ einen interessanten Artikel: Link.
Fazit: 2021 erhielten die Produzenten im ar. Mittel 7.61 Rp./kWh.
Falls die Preise 2022 konstant bleiben, dann werden es sein:
7.61 Rp./kWh + 1 Rp./kWh HKN = 8.61 Rp./kWh
Je nach Alter einer PV Anlage sind erfahrungsgemäss 12 Rp./kWh nötig, um eine Anlage kostendeckend zu betreiben.
Folgerung: es braucht eine Investitionsicherheit.
23. November 2021
Heute kam ein Brief der BKW ins Haus geflattert. Wörtlich steht darin: „Sie betreiben eine Stromproduktionsanlage und speisen überschüssige Energie ins Netz ein.“
Komisch – alle reden von einer kommenden Stromlücke und wir speisen überschüssige Energie ein.
Der BKW geht offenbar das Geld aus, sie müssen nun sparen. Ich lese weiter und erfahre:
Die Vergütung für Photovoltaik-Strom wird von 4 Rp./kWh (HKN, ein Förderzusatz) von 4 Rp./kWh auf 1 Rp./kWh gesenkt. Genau, nicht die Hälfte, nein, ein lächerlicher Viertel.
23. Oktober 2021
Wir müssen uns auf die Stromlücke vorbereiten, verbreiteten die Medien letzte Woche.
Nichts neues, dies predigte die FDP schon vor Jahren (mit gewichtigen Leuten im Hintergrund). Klar war von Anfang an, dass Solarstrom „ein Furz von Spinnern“ sei.
Ich frage mich dann, warum die Solarbranche so diskriminiert wird?
Beispiele? Diese gebe ich hier in lockerer Folge in den nächsten Wochen.
Stellen Sie sich vor, Sie möchten dem Nachbarhaus Solarstrom abgeben, weil Ihre eigene Anlage relativ gross ist. Schnell lernen Sie, dass Sie dies viel Geld kostet.
Die Leitung vom Netzbetreiber zum Nachbarn muss abgerissen werden!
Dann wird von Ihnen verlangt, eine neue Leitung auf eigene Kosten zu erstellen!
Weiter werden Sie teilweise bestraft, dass der eingespiesene Solarstrom nicht mehr vom EW abgekauft wird. Steht so nicht im Energiegesetz. Die EWS’s interpretieren.
Die Energie-Stadt Steffisburg, zum Beispiel, siehe Bild: (klick…) der NetZulg.
Technisch werden alle bisherigen Anschlüsse auf Kosten der Liegenschaftseigentümer zurückgebaut und vom Netz abgekoppelt.
Nach einer Nachfrage durch die Berner Köpfe wurde die Aussage glücklicherweise relativiert. Die NetZulg Leute meinen es nicht ganz so extrem – man kann ja miteinander reden, oder?
Trotzdem – der Text auf der WebSite wirkt abschreckend. … die Zeiten ändern sich… und vielleicht ja auch der Text auf der WebSite? Prüfen Sie mal nach! Vielleicht machen Sie selber einen ZEV? Falls in Steffisburg, Sie wissen jetzt, wie es geht 😉
11. Oktober 2021
„Norwegisches Gericht entzieht BKW Lizenz für Windräder.
– Das höchste norwegische Gericht ist zum Schluss gekommen, dass mit dem Bau des Windparks die Rechte indigener Völker verletzt worden sind.“ Schreibt heute die Berner Zeitung in einem Artikel. Die Berner Köpfe berichteten am 16. Februar, siehe unten.
Anstatt den lokalen Sonnenstrom zu fördern, indem faire Preise bezahlt werden, wird das Geld der BKW Kunden im Ausland in zweifelhaften Projekten investiert. Es bleibt zu hoffen, das der Kanton Bern jetzt entgegensteuert, dies die Meinung von uns Berner Köpfen, welche immer noch Solar wünschen (BKW-Solar).
16. Februar 2021
Wir im Kanton Bern haben neu ein paar Windkraftanlagen in Norwegen. Nicht gewusst?
Doch doch, das Schweizer Fernsehen hat auch davon berichtet. Wir von den Berner Köpfen die Solarkraft lokal produzieren, stellen eine Frage: Kommt der Strom nun aus Norwegen zu uns? Wir meinen: kaum. Ist die Leitung defekt, sowieso nicht mehr. Und dann? Ja eben…
Deshalb: mache Deinen Strom lieber auf dem eigenen Dach! Da weisst Du, wo Du den meisten Strom herhast.
Ist das wichtig? – Magst Du fragen. Kommt darauf an, wie Du zu den Sami stehst, den Indigenen in Norwegen. Diese finden den Fosen Windpark (Gebiet Storheia) nicht cool und beschwerten sich. Ohne Erfolg. Obwohl die UNO einen Baustopp empfahl! Da es sich auch um ein Berner Projekt handelt, befass sich nun die Gesellschaft für bedrohte Völker (mit Sitz in Bern) mit dem Fall, aber auch (Stand Januar 2021) das höchste Gericht in Oslo.
Da es uns als Kunden der BKW nicht freisteht, den Anbieter zu wechseln, müssen wir obiges mit unterstützen. Mit dem Stromkauf unterstützen wir auch zweifelhafte Projekte und werden gezwungen, es zu tun. Auch die Kantonsregierung tut es indirekt. Die BKW selber sieht kaum Probleme, so schreibt sie auf der Firmenwebsite.
Wir von den Berner Köpfen wünschen „Bahn frei für Solar!“. (Für alle Bürger und nicht gesteuert von Monopolisten).
27. Januar 2021
Heute gab es Kassensturz bei den Berner Köpfen! Viel war leider nicht zu stürzen. Es fehlten ein paar Rappen pro kWh die die Rendite einer Photovoltaik-Anlage stark beeinflussen. Doch ein Graph sagt mehr als Worte. Schauen Sie selbst:
Die Grösse dieser Anlage spielt hier keine Rolle. Wichtig ist die Tendenz! Die vertikale Achse enthält den Ertrag in CHF. Nun, richtig, der ist um rund Faktor 3 geschrumpft. Für jedes Grossunternehmen wäre ein Rettungspaket geschnürt worden.
So lief dies in vielen Kantonen – dies ist nicht ein BKW Energie AG spezifisches Problem.
Zwar wären Käufer für den Strom vorhanden – alleine, das Gesetz verbietet uns, den Strom dem Interessenten direkt zu verkaufen. Die BKW bezeichnet unsere Energie-Lieferung als „Überschuss“ auf den Auszahlungen. Das tönt für uns Produzenten abschätzig. Wir produzieren zu 100% Strom für die Schweiz.
Verstehen Sie, lieber Leser, den Ausdruck „Überschuss“? Ist die gelieferte Energie, zum Beispiel eines AKW auch „Überschuss“?
Die Kommunikation lässt sich so verstehen: „Es braucht keinen Solarstrom im Netz. Dieser ist Überschuss“. Absicht oder nicht? Das Urteil sei Ihnen überlassen.
Warten Sie auf den nächsten Blog-Eintrag: es wird um Überschuss gehen.
12. November 2020
Heute stelle ich das Gesetz vor. Wie am 25. September geschrieben, erlaubt es die viel zu tiefe Vergütung von Solarstrom in der Schweiz. Wer das wohl schrieb?
Das Gesetz lautet:
Art. 15 Energiegesetz
Können sich Netzbetreiber und Produzent über die Vergütung nicht einigen, so gilt für diese Folgendes: […] Bei Elektrizität aus erneuerbaren Energien richtet sie sich nach den vermiedenen Kosten des Netzbetreibers für die Beschaffung gleichwertiger Elektrizität.
Diesen Sommer lag die Vergütung der BKW bei 2 Rp./kWh (!)
Hier nun das Wort, welches sofort eine Verbesserung bringen würde.
Wir leben in der Schweiz (haben also die Kosten der Schweiz). Warum soll dann der Deutsche Börsentarif in Leibzig gelten? Warum?
Das angepasste Energiegesetz (Die Berner Köpfe schlagen vor):
Art. 15 Energiegesetz
Können sich Netzbetreiber und Produzent über die Vergütung nicht einigen, so gilt für diese Folgendes: […] Bei Elektrizität aus erneuerbaren Energien richtet sie sich nach den vermiedenen Kosten des Netzbetreibers für die Beschaffung gleichwertiger schweizerischer Elektrizität.
Es geht nicht an, dass der Referenzpreis nach Leipziger Börse berechnet wird. Notabene inklusive Kohlenstrom! Wir produzieren Solarstrom im Inland und fördern die Unabhängigkeit vom Ausland.
25. September 2020
Heute war in Bern ein denkwürdiger Tag:
Wieder eine Klimademo in Bern – mehrere hundert Leute auf dem Helvetiaplatz! Ein Film zum Thema findet sich hier.
Die Berner Köpfe denken: Und wir machen Energiewende, aber werden ausgebremst! Wie, warum?
Ab 2020 speisen wir den Solarstrom unter den Gestehungskosten ein.
Warum?
Weil Schweizerische Kraftwerke den aktuellen Tarif für Dreckstrom (unzertifzierter Graustrom) an der Börse in Leibzig den Solarbetreibern in der Schweiz vergüten dürfen – und einige (wie die Bernische Kraftwerke AG) dies auch tun!
Warum?
Weil es so in einem Schweizerischen Gesetz festgehalten ist.
Dies fördert den Gewinn dieser Gesellschaften, bremst aber den Zubau von Photovoltaik ab.
Fazit:
Es geht ums leichte Geld verdienen, weniger um die Energiewende.
Die Regierung in Bern blieb bisher tatenlos. Jedenfalls merken wir keine Änderung!
Ausblick:
Wir stellen das Gesetz vor und führen ein einziges Wort ein, welches dieses verbessert!
7. August 2020
Die Frage des Tages: Warum stellen grosse Stromkonzerne Solarrechner zu Verfügung?
Zum Beispiel:
https://solarspeicherrechner.ckw.ch
Auflösung: die Antwort findet sich in den letzten News Beiträgen!
6. August 2020
Ist eine Energiewende mit Solarenergie realisierbar? Dieser Frage geht der Blog der Bernischen Kraftwerke nach. Fazit der Betrachtung: Ja. Sowohl technisch wie volkswirtschaftlich.
Die Meinung von „Berner Köpfe wünschen Solar“: Die Transformation wird die Schweizer etwas kosten. Der Vergleich mit Atomstrom und Kohlenstrom als Preisbasis ist sinnlos. Wir trinken auch nicht das Wasser aus der Aare nur weil es billiger als Quellwasser ist, oder?
4. August 2020
Diskriminierende Preispolitik Netz-Infrastruktur: Neue Netzvorschriften verlangen, dass PV Betreiber die Wechselrichter technisch neuen Vorschriften anpassen. (50.2 Hertz Problematik).
In Deutschland werden die Kosten hierfur von den Netzgebühren bezahlt. In der Schweiz bezahlen die Photovoltaik-Betreiber die Kosten. (Mit wenigen Ausnahmen).
2. August 2020
Heute tun wir einen Blick über die Kantonsgrenze und schauen, was der Solarrechner der CKW in Luzern so alles rechnet. Es wird spannend.
https://solarspeicherrechner.ckw.ch
Die CKW erstellt einem eine automatische Offerte. Hier wird eine relativ grosse Anlage ohne Eigenverbrauch gerechnet: rund 42 kWp Leistung.
Die Anlage besteht bereits seit 2012 und die Rendite kann somit überprüft werden:
Die Rendite sieht gemäss CKW folgendermassen aus:
Eine Rendite von 3.6%!
Wie kommt die Zahl zustande? Stimmt sie? Unsere Erfahrung zeigt:
a) Wenn Sie für das Dach Miete (Pacht) zahlen, dann nein. Die Rendite liegt dann eher um 2%.
b) Wenn das Dach Ihnen gehört und Sie im Jahr 2012 gebaut haben, ja, dann ist diese Rendite realistisch.
Vorsicht: Je nach Zukunfts-Szenario schwankt diese Renditezahl (berechnet nach dem Verfahren „interner Zinsfuss“) enorm.
Die BKW verwendet ebenfalls einen solchen Rechner, dort können Sie sich ähnliche Renditen im Kanton Bern ausrechnen lassen. Probieren Sie es!
https://home-energy.ch/de/solarrechner
Unserer Meinung nach muss auf die Risiken aufmerksam gemacht werden.
Die Unsicherheit der Vergütungen, führt dazu, dass Wenige ein Dach mit grosser Solaranlage baut, sondern nur kleine, um den Eigenverbrauch möglichst abzudecken.
Brach liegende Dachflächen werden so kaum genutzt, weil es finanziell wenig interessant ist, Strom für andere Konsumenten einzuspeisen. Gerade dies ist fatal und nicht im Sinne der Energiewende.
31. Juli 2020
Wie am 27. Juli geschrieben, vergütet die BKW für Solarstrom nur noch 2 Rp./kWh. (für die Herkunftsnachweise noch 4.5 Rp./kWh) Also total 6.5 Rp.
Nun, klar ist, dass damit einige Gross-PV Anlagen ihre Kosten nicht mehr decken können. Man spricht hier von „roten Zahlen“.
Die Strompreise des Kantons Bern (BKW Gebiet inklusive sind die teuersten der Schweiz, wie folgende Karte zeigt! Die Diskrepanz ist dem Endkunden wohl kaum bewusst, sonst würde er reklamieren.
22.45 Rp./kWh zahlt er für das Standardprodukt!
Quelle: Elcom
Aber für Solarstrom (inklusive Durchleitung und mögliche Zwischenspeicherung, Nacht, schlechtes Wetter) wird es noch teurer:
27.3 Rp./kWh (inkl. MwSt).
Das ist 4.2 mal mehr, als der Produzent erhält.
Oder, +345% Zuschlag!
Man könnte sich fragen, wo der Gewinn bleibt. Die Antwort ist sicher äusserst interessant, aber wird hier nicht beantwortet.
27. Juli 2020
Wie sieht so eine Stromrechnung im Kanton Bern bei der BKW aktuell aus? Hier ein Auschnitt, welche in viele Briefkästen von Stromproduzenten flatterte:
Kein Druckfehler: 2 Rappen.
Man könnte fragen, was der Endkunde für diesen eingespiesenen Graustrom am selben Ort (keine 100 Meter entfernt) zahlt:
Man könnte denken, dass der Endkunde vielleicht einen Rabatt erhält. Tut er nicht. Der Kunde zahlt 5 mal mehr. Richtig: Zu diesem Tarif kommt noch der Durchleitungstarif durchs ganze Stromnetz hinzu.
Fazit: Bei solchen Vergütungen kann die Energiewende nich kommen. Wenn alle nur den Eigenverbrauch abdecken, ist das zu wenig. Es gibt immer Häuser, welche selber keinen Solarstrom erzeugen. Es braucht deshalb Häuser, welche mehr als den Eigenverbrauch produzieren. Doch wer will dies bei solchen Vergütungen noch tun?
7. April 2020
Ein Zeitungsartikel auf ee-news rechnet die neue tiefere Vergütung der BKW für Solarstrom im Jahr 2020 aus.
Die Zeitung schreibt:
Marge von 30 %
11.72 Rp./kWh bezahlt ein Haushalt für Solarstrom gemäss der Produktebroschüre der BKW. In diesem Preis inbegriffen ist auch der HKN. Das sind 30 % mehr, als die BKW den Solarstromproduzenten einschliesslich HKN durchschnittlich bezahlt.weiter:
9.9 Rp./kWh Graustrom für gebundene Kunden
Sowohl 2019 wie auch 2020 summieren sich die reinen Stromkosten für Graustrom für BKW-Kundinnen und Kunden (H4-Tarif) auf 9.09 Rp./kWh. Das ist Strom ohne HKN. Die BKW verkauft ihrer Kundschaft also Graustrom fast dreimal teurer, als sie ihren Solarstromproduzenten Solarstrom abkauft.
Die Berner Köpfe sagen: Freier Markt sieht anders aus!
25. März 2020
Wegen Corona heute ein erhellendes Sonderprogramm.
Der neue YouTube Kanal „Neues vom Sonnenhof“ ist online!
Lehrstücke die das Leben schreiben könnten. (Frei erfundene Playmobil Gschichtli von Kindern, jedoch übereinstimmend mit der Schweizerischen Gesetzgebung).
25. März 2020
Die BKW senkt den Einspeisetarif für 2020 wahrscheinlich noch einmal.
In einem Brief an alle Solaranlagen-Besitzer im Einzugsgebiet der BKW findet sich der Satz:
Wie wir im November 2019 informiert haben, vereinfachen wir die Abrechnung per 1. Januar 2020. Neu berechnen wir den effektiven Marktwert der Energie quartalsweise. So wird die eingespeiste Energie zeitnah nach dem aktuellen Martkwert vergütet. Es ist uns wichtig, die Abrechnung für Sie optimal und transparent zu gestalten.
Neu 3 Rp./kWh Vergütung im Q2/2020 anstatt 5 Rp./kWh.! Das ist 40% weniger als im Vorjahr. Für Investoren bedenklich!
Der Endkunde aber bezahlt weiterhin gleich viel für seinen Strom. Wo geht das Geld hin?
Quelle: BKW.
22. April 2018
In der Zeitung „der Bund“ ist zu lesen, dass die BKW Energie AG die Solarproduzenten mit einer höheren Vergütung für eingespiesenen Solarstrom entschädigt: 8,9 Rappen/kWh. Tönt gut, ist jedoch mehr Marketingstrategie. Denn:
Hier muss präzisiert werden: die BKW zahlt WEITERHIN 4.4 Rp./kWh, kauft jedoch neu den sogenannten Nachweis für Solarstrom: 4.5 Rp./kWh.
Viele Investoren in Grossanlagen bauten ihre Anlagen bei einer Vergütung von 10 Rp./kWh. Plus, konnten den Nachweis an eine andere Partei zusätzlich verkaufen.
Die meisten Grossanlagen können mit 8.9 Rp./kWh nicht wirtschaftlich betrieben werden. Siehe Rechenbeispiel: http://bkw-solar.ch/berechnungsbeispiele/
Da für Anlagen mit Erstellungsjahr ab 2012 die KEV Dauer-Vergütung ab Januar 2018 abgeschafft wurde, sind solche Anlagen auf Gedeih und Verderb dem Goodwill der Energieversorger ausgeliefert.
Es ist zu erwarten, dass deshalb im Kanton Bern keine neuen Grossanlagen auf geeigneten Dächern erstellt werden können.
Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE) meint:
„…dass die langfristige Stabilität der Preise bei der BKW wie auch bei allen anderen Netzbetreibern nicht gewährleistet sei. «Private Investoren brauchen jedoch Planungssicherheit für neue Fotovoltaikanlagen und deshalb langfristig stabile Preise»
Der Bund, 20.4.2018. (Abfragedatum: 22.4.2018)
Die Berner Köpfe sagen: Eine Liberalisierung des Strommarktes würde die Photovoltaikbranche vor der Willkür der Netzbetreiber befreien. Die Stromnetze gehören in die Hände der Bürger. Gewinne aus dem Stromnetz sollen in der Schweiz verbleiben und genossenschaftlich an die Bürger verteilt werden.
1. März 2018
Rückliefervergütungen: Unverständlicher Entscheid der BKW
Für die Schweizerische Vereinigung für Sonnenenergie SSES und den Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE ist dieser neue Tarif unverständlich tief. Produzenten in der Grundversorgung müssen den Strom von der BKW beziehen. Sie müssen dafür mindestens 10.3 Rp./kWh bezahlen.
Quelle: ee-news.ch
1. März 2018
Papst Franziskus kommt in die Schweiz!
Tja, was hat das mit der Energiewende zu tun? Mehr als man denkt: Der Papst setzt auf Elektromobilität – und warnt vehement vor dem drohenden Klimawandel: Link.
Um so unverständlicher, dass sich im Kanton Bern kaum etwas tut. Mehr Zusammenarbeit wäre gefragt. In Energiefragen wären dies die Bernischen Kraftwerke AG (BKW) – nicht zu verwechseln mit „Berner Köpfe wünschen Solar! (BKW-Solar).
Mehr dazu unter: Link.